Betreuungsrecht
Im Bereich des Betreungsrechts geht es um erwachsene Menschen, die wegen einer Erkrankung (z. B. körperlich, seelisch oder psychisch) ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Mit einer frühzeitigen Beratung kann ich Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie mit einer Vorsorgevollmacht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden können. Auch bei einer bereits bestehenden Betreuung können auftretende Probleme ausgeräumt werden.